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Die Einzelnen Säulen kurz erklärt

1. Säule: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Durch die erste Säule soll bei Wegfall des Erwerbeinkommens infolge Alter oder Tod die Existenz gesichert werden. Das ordentliche Rentenalter beginnt mit 64 Jahren für Frauen und mit 65 Jahren für Männer. Die Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Obligatorisch versichert sind alle, die in der Schweiz leben oder arbeiten, sowie Schweizer Bürger, die im Ausland für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind. Finanziert werden die Beiträge je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren. Die heutigen Beitragspflichtigen finanzieren die aktuellen Renten.

1. Säule: IV (Invalidenversicherung)

Das primäre Ziel der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung ins Berufsleben. Das können beispielsweise Beiträge für Umschulungen sein. Eine Rentenzahlung erfolgt in diesem Fall nur dann, wenn eine Ein- oder Wiedereingliederung ins Berufsleben nicht möglich ist.

2. Säule: BVG ( Berufliche Vorsorge)

Die berufliche Vorsorge ist für alle Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von aktuell CHF 21‘330.00 obligatorisch. Sie soll den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Versichert werden die Risiken Tod und Invalidität, gleichzeitig wird ab Alter 25 mit einem Sparbeitrag die Altersvorsorge aufgebaut. Die Beiträge für den Sparteil werden für jeden einzelnen Versicherten in einem separaten Topf angespart. Die Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte finanzieren. Zusätzlich können Leistungen versichert werden, welche die Minimalvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) übersteigen.

2. Säule UVG (Unfallversicherungsgesetz)

Die Unfallversicherung gemäss UVG ist obligatorisch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Deckung umfasst die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und immateriellen Folgen von Unfällen. Versichert sind einerseits Pflege- und Sachleistungen wie Heilbehandlung, notwendige Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten, andererseits Geldleistungen wie Taggeld, Invalidenrente, Abfindung, Integritäts- und Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, werden auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert.

3. Säule (Lebensversicherung)

Mit der privaten Selbstvorsorge können Leistungen aus der ersten und zweiten Säule ergänzt werden und nach persönlichen Bedürfnissen definiert werden. Es werden zwei Vorsorgeformen unterschieden, die gebundene und die freie Vorsorge (Säule 3a und Säule 3b).

Gebundene Vorsorge 3a

Bei der gebundenen Vorsorge ist der maximale Beitrag für Arbeitnehmer mit Pensionskasse auf derzeit CHF 6‘826.00 begrenzt und steuerlich voll abzugsberechtigt. Je nach Grenzsteuersatz kann der Abzug für den Einzelnen aufgrund der Steuerersparnis sehr lukrativ sein.  Der Zinsertrag aus der gebundenen Vorsorge ist steuerbefreit. Bei der Auszahlung des Geldes kommt ein reduzierter Einkommenssteuersatz zur Anwendung. Eine frühzeitige Auflösung ist bei Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf, Amortisation eines entsprechenden Hypothekardarlehens, Übergang zu selbständiger Erwerbstätigkeit, Bezug einer vollen Invalidenrente oder Todesfall und bei Verlassen der Schweiz möglich. Versicherbare Risiken sind Tod, Erwerbsunfähigkeit und Sparen.

Freie Vorsorge 3b

Die freie Vorsorge gestaltet sich sehr individuell. Die Höhe der Versicherungssumme und somit auch der Prämie ist unbegrenzt. Die Beiträge sind nicht steuerabzugsfähig, die Zinserträge sind jedoch steuerbefreit. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist im Vermögen zu deklarieren. Der gewünschte Versicherungsschutz wie Todesfall, Erwerbunfähigkeit und Sparen ist frei wählbar. Ein Vorbezug oder die frühzeitige Auflösung eines Vertrages ist jederzeit möglich.