Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden an Dritte, die durch die versicherten Personen verursacht werden. Ungerechtfertigte Forderung wehrt sie ab.

Die Versicherungssumme richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und kann CHF 3 Mio, CHF 5 Mio oder CHF 10 Mio betragen.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt je nach Vereinbarung für eine Einzelperson oder für die ganze Familie. Andere Personen können in die Police eingeschlossen werden. Diese müssen aber namentlich aufgeführt sein.

Seit dem Wegfall der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Fahrräder (Velovignette) kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Fahrradfahrende verursachen. Wer keine hat, muss selbst für die verursachten Schäden aufkommen. Es lohnt sich deshalb, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Elektro-Bikes mit einer elektrischen Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einer maximalen Nennleistung von 0.25 kW gelten als Leicht-Motorfahrräder. Diese sind wie Fahrräder durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Falls das Elektro-Bikes schneller als 25 km/h aber maximal 45 km/h fährt, bedarf es eines Mofa-Kontrollschildes mit einer gültigen Vignette sowie eines entsprechenden Fahrzeugausweises.

Eine Übersicht über die Kategorien finden Sie auf der Internetseite von Pro Velo Schweiz.

In der Privathaftpflichtversicherung wird der Zeitwert entschädigt. Als Zeitwert wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertmiderung infolge von Abnützung, Alter oder anderen Gründen.

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