Die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, den der Halter bzw. der Lenker des Fahrzeugs einen Dritten zufügt. Unberechtfertigte Haftpflichtansprüche wehrt der Versicherer ab. Die gesetzliche Deckungssumme beträgt in der Schweiz fünf Millionen Franken. Bei praktisch allen Versicherern beträgt aber die Garantiesumme 100 Millionen Franken.
Die Parkschadenversicherung deckt Schäden durch gewaltsame Beschädigung am parkierten Fahrzeug durch unbekannte Dritte.
Mit der Insassen-Unfallversicherung schützen Sie sich und Ihre Mitfahrer vor den finanziellen Folgen von Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug. Die Deckung umfasst:
Der Bonusschutz lässt einen Unfall pro Jahr zu, ohne dass eine Änderung der Prämienstufe zur Folge hätte. Wer ohne Bonusschutz einen Unfall verschuldet und die Versicherung bezahlen lässt, wird bei allen Versicherungen unabhängig von der Schadenhöhe um vier Bonusstufen hinaufgesetzt.
Der Zusatz Persönliche Effekten deckt Diebstahl aus dem Fahrzeug im Wert von CHF 2‘000 bis CHF 5‘000, je nach Versicherung.
Wer grobfahrlässig einen Unfall verschuldet, muss mit massiven Leistungskürzungen des Versicherers rechnen. Dagegen kann man sich mit dem Zusatz Grobfahrlässigkeit schützen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen (Alkoholmissbrauch, Drogen usw.).
Die Assistance-Versicherung umfasst verschiedene Leistungen wie beispielsweise Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Spesen für Bahnrückreise und Übernachtung, Rücktransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges, Mietwagenkosten und ähnliches. Diese Leistungen sind bei manchen Versicherungen direkt in der Kaskoversicherung enthalten, bei andern müssen sie zusätzlich versichert werden.